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artig kunstpreis 2014

Ausschreibungs- & Ausstellungsbedingungen

  • zur Verleihung des artig Kunstpreises 2014 (1.000 €) am 19. April 2014
  • zur Ausstellung der ausgewählten Werke
    von 19. April bis 18. Mai 2014 in der Galerie kunstreich, Kempten (Allgäu)
  • zur Verleihung des Publikumspreises (500 €, gestiftet von der Brauerei Clemens Härle) am 18. Mai 2014

 

A. Ablauf

Phase 1: Die Teilnahme am artig Kunstpreis 2014 erfolgt durch die Einreichung von Fotos von Kunstwerken (max. 2) über ein Online-Formular oder per Post. Aus diesen werden von einer Jury („Photojury“) diejenigen Werke ausgewählt, die an der Ausstellung zum Kunstpreis teilnehmen.

Phase 2: Nach der Anlieferung der Werke wählt eine Jury aus diesen dasjenige Werk aus, das bei der Ausstellungseröffnung mit dem artig Kunstpreis 2014, dotiert mit 1.000 Euro, ausgezeichnet wird.

Während der Ausstellung können die Ausstellungsbesucher per Wahlschein über einen Publikums­preis, dotiert mit 500 Euro und gestiftet von der Brauerei Clemens Härle, abstimmen. Der Gewinner mit den meisten Stimmen wird am letzten Tag der Ausstellung bekanntgegeben.

 

B. Die Eckdaten

Termine:

    Einreichung Photojury / Anmeldeschluss:
bis Mo. 17. März 2014
    Bekanntgabe angenommener Werke: So. 30. März 2014
    Anlieferung angenommener Werke: So. 06. bis Di. 08. April 2014
    Preisverleihung und Vernissage:
Sa. 19. April 2014, 20 Uhr (Ostersamstag)
    Kunstausstellung:
Sa. 19. April bis So. 18. Mai 2014
    Publikumspreis (Auszählung u. Bekanntgabe): So. 18. Mai 2014

Beschränkungen:

   Künstler: keine Beschr. / jeder Künstler jeglichen Alters und jeglicher Herkunft
   Werke: max. 2 Originalarbeiten von 2011 bis heute, Größe max. 2 x 2 m
   Thema: frei / keine Vorgaben
   Kunstpreis: 1 Preis der Jury, dotiert mit 1.000 Euro
   Publikumspreis: 1 Preis, dotiert mit 500 Euro
   Kosten: Anmelde-/Bearbeitungsgebühr 30 Euro, Verkaufsprovision 15 %
   Versicherung: Die ausgestellten Werke sind mit einer Ausstellungsversicherung
versichert, der Veranstalter ist zudem haftpflichtversichert.

C. Ausschreibungsbedingungen

1. Veranstalter

Veranstalter der Ausschreibung und der Ausstellung ist der artig e.V., Schützenstraße 7, 87435 Kempten (Allgäu), vertreten durch den Vorsitzenden Stephan A. Schmidt, der 2. Vorsitzenden Susanne Praetorius und den 3. Vorsitzenden Krešimir Crash Vorich, anlässlich des fünfjährigen Bestehens des Künstlervereins und des zweiten Geburtstages seiner freien Galerie „kunstreich“ in Kempten, in der die Ausstellung stattfindet.

 

2. Zeit und Ort der Ausstellung

Die Ausstellung findet unter künstlerischer Leitung des Vorstandes von Ostersamstag, 19. April, bis Sonntag, 18. Mai 2014, in der Galerie kunstreich, Schützenstraße 7, 87435 Kempten (Allgäu) statt; Ausstellungseröffnung und Preisverleihung ist am Samstag, 19. April 2014 um 20 Uhr, der Preisträger wird vorher am 13. oder 14. April 2014 informiert.

Öffnungszeiten der Galerie sind Samstag und Sonntag 11 bis 17 Uhr sowie Dienstag von 16 bis 20 Uhr, von Besuchern wird kein Eintritt erhoben. Für Gruppenführungen können weitere Zeiten abge­sprochen werden.

 

3. Zulassung

Zur Einsendung berechtigt sind alle Künstlerinnen und Künstler, die auf dieser Welt leben. Minder­jährige Künstler benötigen für die Teilnahme die Einverständniserklärung eines Erziehungs­berechtigten.

Zur Einreichung nicht berechtigt sind Mitglieder des artig e.V. sowie deren Verwandten ersten Grades und Mitglieder der Jury.

Zugelassen sind bis zu zwei Originalwerke der bildenden Kunst aus den Bereichen Malerei, Bildhauerei / Plastik, Fotografie und Installationen, die seit 2011 vom Einsender geschaffen wurden. Aus tech­ni­schen Gründen können Werke in einer Größe über 2 x 2 Meter nicht angenommen werden.

Nicht zulässige Exponate

Es gibt keine Einschränkung, was die künstlerische Ausdrucksform betrifft. Nicht ausgestellt werden dürfen jedoch im Interesse der Wertigkeit der Ausstellung:

  • gefälschte Werke
  • stark restaurierte oder beschädigte Werke
  • unlimitierte und unnummerierte Multiples oder Multiples in einer Auflage von über 100 Exemplaren
  • nicht selbst gefertigte Arbeiten oder solche, die überwiegend unter Beteiligung von Dritten gefertigt wurden (Ausnahme: ausgewiesene Gemeinschaftsarbeiten)
  • Werke, an denen der Aussteller nicht das (Mit-)Urheberrecht besitzt oder bei Dokumentationen nicht das Nutzungsrecht
  • Zurschaustellungen, die in Wort und/oder Bild geltendem Recht der Bundesrepublik Deutschland widersprechen

Werke für den öffentlichen Raum

Es besteht zudem die Möglichkeit, Werke auch außerhalb der Galerieräume im öffentlichen Raum zu präsentieren. Solche Werke

  • können auch größere als die unter 3. angegebenen Maße von 2 x 2 m haben,
  • sind bei Einreichung  im (Online-)Formular auch ausdrücklich als für diesen Zweck bestimmt zu bezeichnen,
  • können NICHT versichert sondern nur auf eigene Gefahr ausgestellt werden.

 

4. Bewerbung (Photojury)

Die Bewerbung erfolgt durch Einreichen der Arbeiten in digitaler Form über die Website des Veran­stalters (www.artig.st/artig-kunstpreis-2014-teilnahmeformular/) durch Ausfüllen der Eingabefelder und durch Upload des/der Werkfotos als JPG. Diese Bilddatei sollte mindestens 2 MP (= Megapixel, z.B. 2000 x 1000 Pixel) umfassen und nicht kleiner als 300 KB sein.

Die Bilddateien müssen klar zuordenbar sein; daher ist unbedingt zu beachten, dass der Dateiname wie folgt lautet:

werknamekuenstlername.jpg – also z.B. guernica-picasso.jpg

Hinweis: Diese Dateinamen dürfen keine Leer- oder Sonderzeichen und Umlaute außer Gedankenstrich (Minus) enthalten, da sonst eine Über­mittlung und Speicherung technisch nicht garantiert werden kann.

Es können bis zu zwei Arbeiten als Bilder in digitaler Form hochgeladen werden. Alternativ ist eine „analoge“ Zusendung der Fotos (mindestens DIN A5, maximal DIN A4) per Post an den artig e.V., Schützenstraße 7, D 87435 Kempten, möglich.

Angaben zu Werk und Person sind im vollständig ausgefüllt beizulegenden „Teilnahmebogen Photojury“ zu machen (letzte Seite des downoloadbaren PDF der Ausschreibungs- & Ausstellungsbedingungen).

Anmeldeschluss für die Einreichung zur Photojury ist Montag, 17. März 2014

 

5. Gebühren

Pro Einreicher wird unabhängig von der Zahl seiner eingereichten Werke (max. 2) eine Teilnahme- und Bearbeitungs­gebühr in Höhe von 30 Euro erhoben. Diese ist auf das Konto des Veran­stalters zu überweisen, dem Einsendekuvert beizulegen oder vor Ort in der Galerie in bar gegen Quittung zu zahlen. Die Bankverbindung lautet:

artig e.V. – Sparkasse Allgäu, BLZ 733 500 00 – Konto 514 412 089
IBAN: DE08733500000514412089 –  BIC: BYLADEM1ALG

Beim Verwendungszweck der Überweisung bitte „Kunstpreis 2014“ samt Ihrem Vor- und Nachnamen angeben.

Dieser Betrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Anmeldung,  jedoch bis spätestens Freitag, 21. März 2014 auf dem Konto des Veranstalters eingegangen, d.h. gutgeschrieben sein. Bei verspätet eingehenden Zahlungen werden die Anmeldungen nicht bearbeitet und nicht berücksichtigt.

 

6. Juryentscheid & Preise

a) Photojury

Aus diesen online oder per Post eingereichten Arbeiten werden von der vom Veranstalter benannten Jury bis So. 30. März 2014 die Werke ausgewählt, die auf der Ausstellung präsentiert werden. Die Teilnehmer und ihre angenommenen Werke werden So. 30. oder Mo. 31. März 2014 auf der Website www.artig.st bekanntgegeben. Dort nicht aufgeführte Werke gelten als nicht angenommen.

Künstler/innen, deren Werke angenommen wurden, werden außerdem per E-Mail benachrichtigt.

b) Preisjury

Aus den für die Ausstellung angenommenen und von 05. bis 11. April 2014 eingelieferten Werken (s. nachfolgenden Punkt 8.) wählt eine vom Veranstalter benannte Jury ein Werk für den artig Kunstpreis 2014 aus. Dieser ist mit einem Preisgeld von 1.000 Euro dotiert, der in bar ausgezahlt wird. Zudem kann dem Künstler nach Absprache die Gelegenheit für eine kostenfreie Einzelausstellung in der Galerie Kunstreich gegeben werden.

Gegen die Entscheidung der Jury steht dem/der Künstler/in kein Einspruchsrecht zu, die Jury wird die Nichtdotierung bzw. Nichtauszeichnung von Werken nicht begründen, Jurymitglieder sind zu Stillschweigen verpflichtet.

Kriterium für die Jurierung ist ausschließlich die künstlerische Leistung am einzelnen Werk. Hierzu werden vom Veranstalter die Einlieferungen vor der Vorlage bei der Jury soweit wie möglich anonymisiert.

Jeder Einlieferer unterwirft sich der Jury und diesen Ausstellungsbedingungen. Gegen die Entscheidung der Jury steht dem Aussteller kein Einspruchsrecht zu. Alle angenommenen Arbeiten verbleiben während der Ausstellungsdauer zur Verfügung des Veranstalters. Das Hängen erfolgt durch eine Hängekommission unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der einreichenden Künstler.

c) Publikumspreis

Der Veranstaler bietet den Ausstellungsbesuchern die Möglichkeit, per Wahlschein einen Publikums­preis, dotiert mit 500 Euro und gestiftet von der Brauerei Clemens Härle, zu bestimmen. Den Publikumspreis erhält der Künstler, für dessen Werk die meisten Stimmen abgegeben wurden.

 

7. Einlieferung und Kennzeichnung der Arbeiten

So. 06. bis Di. 08. April 2014 sind die von der Photojury angenommenen Werke jeweils von 17 bis 20 Uhr in der Galerie kunstreich, Schützenstraße 7, 87435 Kempten, persönlich oder per Post / Paketdienst / Spedition auf eigene Kosten und eigene Gefahr anzuliefern. Verspätet eingelieferte oder eintreffende Werke können nicht berücksichtigt werden.

An jedem Werk ist ein vollständig ausgefülltes Einlieferungsformular (mit Werkangaben) fest anzu­heften, ein loses Duplikat des Formulars ist bei der Einlieferung mit abzugeben. Diese Formulare können ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der angenommenen Werke (So. 30. oder Mo. 31. März 2014) auf der Website des Veranstalters heruntergeladen werden.

Eine auf den künstlerischen Werdegang bezogene, kurze Biographie (max. 1 Seite DIN A4) ist ebenfalls beizulegen.

Die Verpackung der Werke, Schutzfolien etc. sind nach der Anlieferung wieder mitzunehmen, da keine Einlagerungsmöglichkeit besteht.

 

8. Abholung der Werke nach Ausstellungsende

Die ausgestellten Werke können nach Ausstellungsende am Sonntag, 18. Mai 2014, von 17 bis 19 Uhr sowie am Samstag, 24. Mai von 12 bis 17 Uhr auf eigene Kosten und eigene Gefahr abgeholt werden. Eine Haftung des Veranstalters wird hierfür ausgeschlossen.

Diese Termine müssen unbedingt eingehalten werden, da keine Lagermöglichkeit besteht. Für nicht oder nicht termingerecht abgeholte Arbeiten wird keine Haftung übernommen, diese gehen unter Vorbehalt der Entsorgung in das Eigentum des Veranstalters über, zudem werden pauschal Verwaltungskosten in Höhe von 20 Euro pro nicht abgeholtem Werk erhoben.

 

D. Ausstellungsbedingungen

1. Wurde ein Werk in die Ausstellung aufgenommen, kann es vom Aussteller vor Schluss der Ausstellung nicht mehr zurückgezogen werden. Während der Ausstellung verkaufte Arbeiten sind bis zum ihrem Ende in dieser zu belassen.

2. Zustand und Ausstattung der Werke:

Die eingereichten Arbeiten sind mit vollständig ausgefüllten Anhängezetteln zu versehen.

Die Arbeiten müssen trocken und hängetechnisch einwandfrei sein, mehrteilige Arbeiten sind als hängetechnische Einheit abzugeben, da ansonsten die Hängekommission nicht verpflichtet ist, sie zu hängen. Insbesondere für filigrane Mixed-Media-Arbeiten, die z.B. nicht stabil geklebt sind oder nur mit dem Risiko einer Beschädigung bewegt werden können, wird keine Haftung übernommen; der Veranstalter behält sich vor, solche Arbeiten auch nachträglich abzulehnen.

Bilder müssen unbedingt mit einer stabilen Aufhängungsvorrichtung versehen sein, (Keil-)Rahmen müssen über Ösen zum Aufhängen verfügen. Solche, die keine Hängevorrichtung haben, werden nicht angenommen und können auch nachträglich von der Hängekommission abgelehnt werden.

Für Skulpturen/Plastiken oder Objekte, die nicht direkt auf den Boden gestellt werden sollen, sind die benötigten Sockel oder Podeste durch den Künstler mit anzuliefern.

Für Gläser und Beschädigungen an Arbeiten durch Glassplitter wird jegliche Haftung abgelehnt.

In Ausnahmefällen und bei rechtlichen Zweifeln behält sich die Hängekommission vor, Werke zurückzuweisen.

3. Die Preise für Bilder sind inklusive Rahmen anzugeben.

4. Verkauf von Werken: Jeder Aussteller erklärt sich einverstanden und gibt stillschweigend Auftrag, dass seine zur Ausstellung angenommenen Werke an Interessenten zum von ihm angegebenen Preis verkauft werden. An ernsthaft am Kauf interessierte Besucher kann der Veranstalter die Telefon­nummer oder Email-Adresse des betreffenden Künstlers weitergeben.

Werkverkäufe sind anschließend direkt zwischen Künstler und Käufer abzuwickeln. Die Auslieferung bzw. der Versand der verkauften Kunstwerke obliegt dem Künstler/der Künstlerin auf eigene Rechnung und Gefahr. Von den verkauften Arbeiten fallen eine Provision von 15% der Verkaufssumme an den Veranstalter. Diese ist vom Verkaufer (gegen Rechnungstellung oder Quittung) an den Veranstalter zu zahlen.

Ausgenommen sind ausdrücklich als unverkäuflich gekennzeichnete Werke. Dies muss ausdrücklich auf dem Einreichungsformular vermerkt sein.

Jeder Aussteller hat mit der Anmeldung den Wert des Werkes anzugeben, auch bei unverkäuflichen ist der Wert aus versicherungstechnischen Gründen immer anzugeben. Nach Einreichung der Werke ist der Aussteller nicht berechtigt, den Verkaufspreis zu ändern.

5. Der artig e.V. ist berechtigt, die zur Ausstellung angenommenen Werke in einem Online- und/oder gedruckten Ausstellungskatalog sowie für Presse- und PR-Arbeit unentgeltlich zu reproduzieren. Jede Art des Kopierens, Reproduzierens und der Weiterverarbeitung von Fotos ausgestellter Werke zu anderen Zwecken und durch nicht berechtigte Dritte ist untersagt.

6. Für die Einlieferung / Einsendung und Abholung der Werke sind die in der Ausschreibung genannten Termine maßgebend. Der Künstler verpflichtet sich, diese Termine einzuhalten.

7. Die zur Ausstellung angenommenen Werke sind während der Ausstellungsdauer gemäß den Allgemeinen Bedingungen für Ausstellungsversicherungen versichert.

9. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen in Bezug auf Kunstausstellung und Verkauf von ausgestellten Kunstwerken ist Kempten (Allgäu).

 

E. Schlussbestimmung

Durch die Abgabe seiner/ihrer Anmeldung und die Einlieferung von Werkfotos zur der Ausstellung erklärt sich der/die Anmeldende mit allen vorstehenden Bedingungen vorbehaltlos einverstanden.

Kempten im November 2013,
für den Vorstand

Stephan A. Schmidt              Susanne Praetorius                           Krešimir Crash Vorich
Vorsitzender                             2. Vorsitzende                                    3. Vorsitzender

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3 Kommentare
  1. Ludwig Mang
    Ludwig Mang sagte:

    Sehr geehrter Kemptener Kunstverein, sehr geehrter Herr Schmidt
    Ich habe durch Zufall Ihre Webseite entdeckt auf der Sie Online einen Kunstwettbewerb 2014 ausschreiben. Der 1. Preis ist gerade 1000. Euro und jede/r darf natürlich mitmachen. Toll. Dass Sie für die Teilnahme bzw. Anmeldung vorab noch 30.- Euro für einen solchen kleinen Kunst-Wettbewerb kassieren möchten, ist schon erstaunlich. Es bedeutet nämlich, dass zuerst einmal Sie an dem winzigen Wert eines solchen Preises verdienen wollen , bei 100 Anmeldungen z. B. bereits 3000.- Euro. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich noch nie für eine Teilnahme (auch mit einem ganz anderen Renomee`) an einem Wettbewerb Gebühren bezahlt habe. Dies ist auch nicht üblich. es reicht schon dass die Künstler die Werke herstellen und bei einer positiven Juryentscheidung diese evtl. hunderte von Kilometern an den Ausstellungsort transportieren u.U. bei Nichtverkauf wieder abholen müssen. Dass die Künstler vorab also zuerst einmal Geld ausgeben sollen, bevor sie nur irgend einen Vorteil oder Nutzen einer solchen Ausschreibung sehen ,ist unseriös, offenbar haben Sie den Aufwand von Künstlern noch nie richtig verstanden. In erster Linie sind Sie offenbar als Auslober- oder als Galerie an Geld interessiert und nicht an den Werken oder dem Projekt selbst. Sie wollen auf dem Rücken der Künstler ihre relativ geringen Aufwandskosten mit Gewinn finanzieren. Wenn Sie an dem Projekt selbst zweifeln,dass es sich refinanziert, was durchaus vorkommt, sollten Sie es bleiben lassen,oder durch Sponsoring versuchen. Solche Projekte wie das Ihrige gibt es zur Genüge und finden sich in der Regel in der Grauzone unlauterer Bedingungen in der Kunstszene wieder. Viele wollen an der Kunst verdienen, am besten schon im Voraus, nur die Künstler selbst gehen i.d. R. leer aus. Wenn aber Künstler an anderen Künstler verdienen wollen ist dies geradezu absurd. Denn bei einer Nichtteilnahme bzw. Ausjurierung haben die Bewerber für Nichts noch zusätzlich Geld bezahlt. Und da Sie selbst auch als Verein selbst Künstler sind, sollten Sie dies bei solchen Projekten eigentlich wissen. Ergo: An solchen Wettbewerben oder Ausstellungen wo man noch Geld bezahlen muss, würde ich als ersthafter und kritischer Künstler niemals teilnehmen. Es ist das typische Ausnehmen der Veranstaltern und Galeristen von 97% aller Künstler- die von ihrer Kunst nicht leben können. Die anderen sind auf derartige Ausschreibungen gottseidank nicht angewiesen.
    http://www.bbk-berlin.de/con/bbk/front_content.php?idcat=98
    mf.G. Ludwig Mang Bild. Künstler Freiburg

    Antworten
  2. Henny Schlüter
    Henny Schlüter sagte:

    Hallo nach Kempten,
    ich kann leider nicht sehen, ob Sie meine Anmeldung erhalten haben (Catwalk und Equus). Ich habe heute Euro 30 überwiesen. Würde mich über eine entsprechende Nachricht freuen.
    Danke im voraus.
    Viele Grüße
    Henny Schlüter

    Antworten

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