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Die Ausschreibungs- & Ausstellungsbedingungen 2018

zur Verleihung des
artig Kunstpreises 2018
(2.000 €) und des
artig Sonderpreises 2018
(700 €, jeweils plus eine Einladung zu einer kostenfreien Soloausstellung in 2019)
am 13. April 2018

zur Ausstellung der ausgewählten Werke von Fr. 13. April bis So. 13. Mai 2018 in der Galerie Kunstreich Kempten

zur Verleihung des artig Publikumspreises (700 €, gestiftet von der Brauerei Clemens Härle) am 13. Mai 2018

A. Ablauf

Phase 1: Die Teilnahme am artig Kunstpreis 2018 erfolgt durch die Einreichung von Fotos von ein bis zwei Kunstwerken über ein Online-Formular oder per Post. Aus diesen werden von der Jury („Photojury“) diejenigen Werke ausgewählt, die für den Kunstpreis nominiert werden und an der Ausstellung zum Kunstpreis teilnehmen.

Phase 2: Nach der Anlieferung der nominierten Werke wählt eine Jury zwei Werke aus, die bei der Ausstellungseröffnung am 13. April 2018 mit den beiden Kunstpreisen ausgezeichnet werden.

Während der Ausstellung von Fr. 13. April bis So. 13. Mai 2018 können die Ausstellungsbesucher per Wahlschein über den Publikumspreis abstimmen. Der Gewinner mit den meisten Stimmen wird am letzten Tag der Ausstellung ausgezählt und bekanntgegeben.

B. Die Eckdaten

Termine:

  Anmeldeschluss / Einreichung Photojury: bis Sa. 24. Februar 2018
  Bekanntgabe angenommener Werke (online): So. 4. März 2018
  Anlieferung angenommener Werke: Mo. 19. März und Sa. 24. März 2018 jeweils 17 – 20 Uhr
  Preisverleihung und Vernissage: Fr. 13. April 2018, 20 Uhr
  Kunstausstellung: Fr. 13. April bis So. 13. Mai 2018
  Publikumspreis: So. 13. Mai 2018 (Auszählung 15:30 Uhr, Bekanntgabe 17 Uhr)
  Abholung der Werke nach Ausstellungsende: So. 13. Mai 17:30 bis 20 Uhr und Mo. 14. Mai 2018 16 bis 20 Uhr

kaum Beschränkungen, Preise, Gebühren, Versicherung:

 Künstler: keine Beschränkungen / jeder Künstler jeglichen Alters und jeglicher Herkunft
 Werke: max. 2 Originalarbeiten, Technik frei , Größe von je max. 2,2 x 3,5 m (H x B), und nicht älter als der Künstler (die weder relavanz- noch qualitätsbegründende Beschränkung, dass ein Werk nicht älter als drei Jahre sein darf, besteht für den Kunstpreis 2018 nicht mehr)
 Thema/Stil/Form: frei / keine Vorgaben
 Kunstpreis: 3 Preise: artig Kunstpreis, dotiert mit 2.000 Euro, und artig Sonderpreis, dotiert mit 700 Euro, jeweils plus eine Einladung zu einer kostenfreien Soloausstellung in in 2019, sowie ein Publikumspreis, gestiftet von der Brauerei Clemens Härle und dotiert mit 700 Euro
 Kosten: Anmelde- und Bearbeitungsgebühr 30 Euro, Provision 15 % bei Werkverkauf
 Versicherung: Die ausgestellten Werke sind durch eine Ausstellungsversicherung versichert, der Veranstalter ist zudem haftpflichtversichert.

C. Ausschreibungsbedingungen

1. Veranstalter

Veranstalter der Ausschreibung und der Ausstellung ist der artig e.V., Schützenstraße 7, 87435 Kempten (Allgäu), Registergericht: Amtsgericht Kempten, VR 200407, StNr. 127 / 107 / 10579, vertreten durch den Vorsitzenden Stephan A. Schmidt, und die 2. Vorsitzende Susanne Praetorius.

2. Zeit und Ort der Ausstellung

Die Ausstellung findet unter künstlerischer Leitung des Vorstandes von Fr. 13. April bis So. 13. Mai 2018 in der vom Veranstalter betriebenen Galerie Kunstreich, Schützenstraße 7, 87435 Kempten, statt.

Öffentliche Vernissage / Eröffnung und Preisverleihung ist am Fr. 13. April 2018 um 20 Uhr. Die Preisträger werden vorher telefonisch oder per E-Mail um Anwesenheit gebeten.

Öffnungszeiten der Galerie sind Samstag und Sonntag 11 bis 17 Uhr sowie Dienstag von 16 bis 20 Uhr und werden vom Personal des Veranstalters beaufsichtigt. Von Besuchern wird kein Eintritt erhoben. Für Gruppenführungen können weitere Zeiten abgesprochen werden.

3. Zulassung

Zur Einsendung berechtigt sind alle Künstlerinnen und Künstler, die auf dieser Welt leben. Minderjährige Künstler benötigen für die Teilnahme die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.

Zur Einreichung nicht berechtigt sind ordentliche Mitglieder des artig e.V. sowie deren Verwandten ersten Grades und die Mitglieder der Jury.

Zugelassen sind bis zu zwei Originalwerke der bildenden Kunst aus den Bereichen Malerei, Grafik, Zeichnung, Skulptur, Plastik, Fotografie, Video, Installation, Environment, Aktionskunst und Performance, die vom Einsender (Künstler oder Künstlergruppe) geschaffen wurden. Aus technischen Gründen können Werke (auch mehrteilig) mit einer Höhe von über 2,2 oder einer Breite von 3,5 Meter leider nicht angenommen werden.

Nicht zulässige Exponate

Es gibt keine Einschränkung, was die künstlerische Ausdrucksform betrifft. Nicht ausgestellt werden jedoch im Interesse der Wertigkeit der Ausstellung::

  • gefälschte Werke
  • stark restaurierte oder beschädigte Werke
  • unlimitierte und unnummerierte Multiples sowie Multiples in einer Auflage von über 100 Exemplaren
  • nicht selbst gefertigte Arbeiten, auch solche, die überwiegend unter Beteiligung von Dritten gefertigt wurden (Ausnahme: ausgewiesene Gemeinschaftsarbeiten)
  • Werke, an denen der Aussteller nicht das (Mit-)Urheberrecht besitzt oder bei Dokumentationen nicht das Nutzungsrecht
  • Zurschaustellungen, die jenseits der durch die Verfassung garantierten Kunstfreiheit in Wort und/oder Bild geltendem Recht der Bundesrepublik Deutschland widersprechen (Im Zweifelsfall wird der Veranstalter Rücksprache mit dem Künstler halten.)

Werke für den öffentlichen Raum

Für einreichende Künstler besteht zudem die Möglichkeit, Werke auch außerhalb der Galerieräume im öffentlichen Raum zu präsentieren. Solche Werke

  • können auch größere als die unter 3. Zulassung angegebenen Maße haben,
  • sind bei Einreichung im (Online-)Formular auch ausdrücklich als für diesen Zweck bestimmt zu bezeichnen (anzukreuzen),
  • können NICHT versichert, sondern nur auf eigene Gefahr im öffentlich zugänglichen, nicht überdachten und nicht bewachten Raum ausgestellt werden..
    Aufgrund etlicher Rückfragen: Werke, die vom Künstler nicht ausdrücklich für den öffentlichen Raum freigegeben sind, werden selbstverständlich nur IN den Galerieräumen ausgestellt.

4. Bewerbung (per Werkfotos)

Die Bewerbung erfolgt durch Einreichen von ein bis zwei Arbeiten in digitaler Form über die Website des Veranstalters unter www.artig.st/kunstpreis-2018-teilnahmeformular/ durch Ausfüllen der Eingabefelder und durch Upload des/der Werkfotos als JPG. Diese Bilddatei sollte mindestens 2 MP (= Megapixel, z.B. 2000 x 1000 Pixel) umfassen, nicht kleiner als 300 KB und nicht größer als 5 MB sein.

Die Dateinamen der Werkfotos dürfen keine Leerzeichen, Sonderzeichen und Umlaute außer Gedankenstrich bzw. Minus „-“ und Unterstrich „_“ enthalten, da sonst eine Übermittlung und Speicherung technisch nicht garantiert werden kann.

Alternativ ist eine „analoge“ Zusendung der Werkfotos (mindestens DIN A5, maximal DIN A4) per Post an artig e.V., Schützenstraße 7, D 87435 Kempten, möglich. In diesem Fall sind die Angaben zu Werk und Person im vollständig ausgefüllt beizulegenden „Einreichungs- / Teilnahmeformular“ zu machen (s. letzte Seite des PDF der Ausschreibungs- & Ausstellungsbedingungen).

VIDEOKUNST: Videokünstler senden uns im untenstehenden Formular statt eines Werkfotos bitte ein Still/Screenshot ihres Videos und anschließend in einer E-Mail den Link z.B. auf Youtube/Vimeo oder per Post eine CD/DVD mit dem Video.

KONZEPT-/AKTIONSKUNST: Bei Konzepten oder z.B. interaktiven Aktionen mit offenem Ende bitte im Formular statt eines Werkfotos ein Exposé o.ä. als PDF hochladen. Derartige Kunst muss bis zum Ende der Ausstellung entweder funktionieren oder im Ergebnis dokumentier- bzw. ausstellbar sein.

Anmeldeschluss für die Einreichung zur Photojury ist Sa. 24. Februar 2018 um 24 Uhr.

5. Teilnahmegebühr

Pro Einreicher wird unabhängig von der Zahl seiner eingereichten Werke (max. 2) eine Teilnahme- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 Euro inkl. ges. MwSt. erhoben. Diese Gebühr ist grundsätzlich fällig, wird nicht zurückerstattet und ist entweder auf das Konto des Veranstalters zu überweisen, dem Einsendekuvert beizulegen oder vor Ort in der Galerie in bar gegen Quittung zu zahlen. Die Bankverbindung lautet:

artig e.V. – Sparkasse Allgäu, BLZ 733 500 00 – Konto 514 412 089
IBAN: DE08733500000514412089 –  BIC: BYLADEM1ALG

Insbesondere Nicht-EU-Bürgern bzw. nicht in der €uro-Zone lebenden Künstlern empfehlen wir die Zahlung per PayPal an den:
PayPal account / adress: info@artig.st

Beim Verwendungszweck der Zahlung bitte „Kunstpreis 2018“ samt Vor- und Nachnamen des Künstlers angeben.

Dieser Betrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Anmeldung, jedoch spätestens Mo. 26. Februar 2018 bis 24 Uhr auf dem Konto des Veranstalters eingegangen, d.h. gutgeschrieben sein. Bei verspätet eingehenden Zahlungen können die Anmeldungen nicht berücksichtigt werden; diese Zahlungen werden zurücküberwiesen.

6. Juryentscheid & Preise

a) Photojury

Aus diesen online oder per Post eingereichten Arbeiten werden von der vom Veranstalter benannten Jury bis So. 4. März 2018 die Werke ausgewählt, die in der Ausstellung präsentiert werden. Die Teilnehmer und ihre angenommenen Werke werden So. 4. März 2018 auf der Website www.artig.st bekannt gegeben. Dort nicht aufgeführte Werke gelten als nicht angenommen.

Künstler/innen, deren Werke angenommen wurden, werden außerdem per E-Mail benachrichtigt.

b) Preisjury

Aus den angenommenen sowie am Mo. 19. und Sa. 24. März 2018 eingelieferten Werken (s. Punkt 8.) wählt die Jury ein Werk für den artig Kunstpreis 2018, dotiert mit 2.000 Euro, und eines für den Sonderpreis, dotiert mit 700 Euro, aus. Diese Preisgelder werden in bar gegen Quittung ausgezahlt oder überwiesen.

Kostenfreie Soloausstellung

Mit der Verleihung des Kunstpreises sowie des Sonderpreises ist zudem das Angebot einer von Seiten des Veranstalters kostenfreien Soloausstellung in der Galerie Kunstreich in Kempten in 2019 oder 2020 verbunden; d.h. Miet-, Werbe- und weitere Kosten, die dem Veranstalter durch die Ausstellung entstehen, werden an den Künstler auch nicht anteilsweise weiterberechnet.

Zudem werden die zwingend notwendigen Kosten für An- und Abtransport der Werke und für je eine Übernachtung bei Auf- und Abbau maximal bis zu einer Höhe von insgesamt 400 Euro (inkl. MwSt., gegen Vorlage einer buchbaren Rechnung oder Quittung) übernommen. Die Buchung z.B. eines Hotels oder Miettransporters ist erst nach Rücksprache mit dem Veranstalter vorzunehmen.

Entscheidung der Jury

Kriterium für die Jurierung ist allein und ausschließlich die künstlerische Leistung am einzelnen Werk. Hierzu werden vom Veranstalter die Einlieferungen vor der Vorlage bei der Jury soweit wie möglich anonymisiert.

Gegen die Entscheidung der Jury steht dem Künstler kein Einspruchsrecht zu. Die Jurymitglieder werden die Nichtauswahl und die Nichtauszeichnung von Werken nicht begründen und sind zu Stillschweigen verpflichtet.

Jeder Einlieferer unterwirft sich der Jury und diesen Ausstellungsbedingungen.

c) Publikumspreis

Der Veranstalter bietet den Ausstellungsbesuchern die Möglichkeit, per Wahlschein einen Publikumspreis, dotiert mit 700 Euro und gestiftet von der Brauerei Clemens Härle zu bestimmen. Den Publikumspreis erhält der Künstler, für dessen Werk die meisten Stimmen abgegeben wurden. Dieser wird zum Ende der Ausstellung am 13. Mai 2018 um 15:30 Uhr ausgezählt und im Rahmen einer kleinen Finissage um 17 Uhr bekanntgegeben und übergeben.

7. Einlieferung und Kennzeichnung der Arbeiten

Mo. 19. März und Sa. 24. März 2018 sind die angenommenen Werke jeweils von 17 bis 20 Uhr in der Galerie Kunstreich, Schützenstraße 7, 87435 Kempten, persönlich oder per Post / Paketdienst / Spedition auf eigene Kosten und eigene Gefahr anzuliefern. Verspätet eingelieferte oder eintreffende Werke können von der Jury nicht mehr berücksichtigt werden.

An jedem Werk ist ein vollständig ausgefülltes Einlieferungsformular (mit Werkangaben) fest anzuheften, ein zweites, loses Duplikat des Formulars ist bei der Einlieferung mit abzugeben; der Einlieferer erhält eine Empfangsbestätigung. Diese Formulare können ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der angenommenen Werke auf der Website des Veranstalters heruntergeladen werden.

Eine auf den künstlerischen Werdegang bezogene, kurze Biographie (max. 1 Seite A4) ist ebenfalls beizulegen.

Die Verpackung der Werke, z.B. Kisten, Decken, Schutzfolien usw., ist nach der Anlieferung wieder mitzunehmen, da leider keine Einlagerungsmöglichkeit besteht.

Hängung

Alle angenommenen Arbeiten verbleiben ab der Einreichung bis zum Ende der Ausstellung zur Verfügung des Veranstalters. Das Hängen erfolgt durch eine vom Veranstalter benannte Hängekommission unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der einreichenden Künstler.

8. Abholung der Werke nach Ausstellungsende

Die ausgestellten Werke können nach Ausstellungsende am So. 13. Mai 2018 ab 17:30 Uhr bis 20 Uhr sowie am Mo. 14. Mai 2018 von 16 bis 20 Uhr auf eigene Kosten und eigene Gefahr abgeholt werden. Eine Haftung des Veranstalters wird hierfür ausgeschlossen.

Wichtig: Werke können zwar per Post, Paketdienst oder Spedition eingeliefert werden, aber aus personellen und versicherungs- bzw. haftungstechnischen Gründen durch den Veranstalter nach der Ausstellung nicht wieder eingepackt und zurückgesendet werden. Eine Abholung ist also immer persönlich bzw. durch einen Beauftragten zu den genannten Terminen durchzuführen!

Die genannten Abholtermine sind unbedingt einzuhalten, da „übriggebliebene“ Werke nicht gelagert werden können und den Galeriebetrieb immens behindern, zudem durch Umbauarbeiten gefährdet und nach Verstreichen des Abholungstermines am 14. Mai 2018 nach 20 Uhr nicht mehr versichert sind! Das heißt: Für nicht oder nicht termingerecht abgeholte Arbeiten wird keine Haftung übernommen; diese gehen inkl. dazugehöriger Hänge- oder Stellvorrichtungen schon aus haftungsrechtlichen Gründen und unter Vorbehalt der Entsorgung in das Eigentum des Veranstalters über.

Zudem werden pauschal Verwaltungskosten in Höhe von 10 Euro pro Tag und nicht abgeholtem Werk erhoben. Wird das Werk auch nach 7 Tagen nicht abgeholt, entscheidet der Veranstalter nach eigenem Ermessen über den weiteren Verbleib des Werkes.

Die Bedingungen im vorstehenden Absatz gelten natürlich nicht bei nachweisbaren Gründen höherer Gewalt.

D. Ausstellungsbedingungen

1. Werkverbleib

Wurde von der Jury ein Werk in die Ausstellung aufgenommen, kann es vom Aussteller vor Schluss der Ausstellung nicht mehr zurückgezogen werden. Während der Ausstellung verkaufte Arbeiten sind bis zum ihrem Ende (13. Mai 2018, 17:30 Uhr) in dieser zu belassen.

2. Zustand und Ausstattung der Werke

Die eingereichten Arbeiten sind mit vollständig ausgefüllten Anhängezetteln zu versehen.

Die Arbeiten müssen trocken und hängetechnisch einwandfrei sein. Mehrteilige Arbeiten sind als hängetechnische Einheit abzugeben, da ansonsten die Hängekommission nicht verpflichtet ist, sie zu hängen. Insbesondere für filigrane Mixed-Media-Arbeiten, die z.B. nicht stabil geklebt sind oder nur mit dem Risiko einer Beschädigung bewegt werden können, wird keine Haftung übernommen; der Veranstalter behält sich vor, solche Arbeiten auch nachträglich abzulehnen.

Bilder sind unbedingt mit einer stabilen Aufhängungsvorrichtung zu versehen, (Keil-)Rahmen müssen über Ösen/Haken zum Aufhängen verfügen. Werke ohneHängevorrichtung werden nicht angenommen und können auch nachträglich von der Hängekommission abgelehnt werden.

Für Skulpturen/Plastiken oder Objekte, die nicht direkt auf den Boden gestellt werden sollen, sind die benötigten Sockel oder Podeste durch den Künstler mit anzuliefern.

Die für das Abspielen von Videos notwendigen Geräte – plus eine auch für Nichttechniker verständliche Anleitung für In- und Außerbetriebnahme des Gerätes oder der Installation – sind ebenfalls durch den Künstler bereitzustellen.

Für Gläser und Beschädigungen an Arbeiten (insbesondere bei rahmenlosen Bilderhaltern) durch Glassplitter wird jegliche Haftung abgelehnt.

In Ausnahmefällen und bei rechtlichen Zweifeln behält sich die Hängekommission vor, Werke zurückzuweisen.

3. Preise

Preise für einzureichende Werke sind brutto inkl. eventuell anfallender MwSt. und inkl. Rahmen anzugeben und dürfen nach der Einreichung bis zum Ende der Ausstellung nicht mehr geändert werden.

4. Verkauf von Werken und Provision

Jeder Aussteller erklärt sich einverstanden und gibt stillschweigend Auftrag, dass seine zur Ausstellung angenommenen Werke an Interessenten zum von ihm angegebenen Preis verkauft werden. An ernsthaft am Kauf interessierte Besucher kann der Veranstalter die Telefonnummer oder Email-Adresse des betreffenden Künstlers weitergeben.

Werkverkäufe sind anschließend direkt zwischen Künstler und Käufer abzuwickeln. Auslieferung bzw. Versand der verkauften Kunstwerke an den Käufer obliegt dem Künstler/der Künstlerin auf eigene Rechnung und Gefahr. Von verkauften Arbeiten fällt eine Provision von 15% der Verkaufssumme (bei umsatzsteuerpflichten Künstlern 15% des Nettoverkaufspreises zzgl. 7% MwSt.) an den Veranstalter. Diese ist vom Verkäufer (gegen Rechnungstellung oder Quittung) an den Veranstalter zu zahlen.

Ausgenommen sind ausdrücklich als unverkäuflich gekennzeichnete Werke. Dies muss auf dem Einreichungsformular vermerkt sein.

Auch bei unverkäuflichen Werken ist deren Wert aus versicherungsrechtlichen Gründen immer anzugeben.

5. Bildrechte / Katalog

Der Veranstalter ist berechtigt, die zur Ausstellung angenommenen Werke zu fotografieren und in einem Online- und gedruckten Ausstellungskatalog (vgl. Katalog von 2016 → und Katalog von 2014 →) sowie für seine Presse- und PR-Arbeit unentgeltlich zu reproduzieren.

Jede Art des Kopierens, Reproduzierens und der Weiterverarbeitung von Fotos ausgestellter Werke zu anderen Zwecken und durch nicht berechtigte Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Künstlers selbstverständlich untersagt.

Ebenso ist Besuchern der Ausstellung untersagt, die Werke professionell, d.h. mit hochauflösenden Spiegelreflexkameras/DSLR und Stativen zu fotografieren; davon jedoch nicht eingeschlossen ist das Fotografieren mit Smartphones/Mobiltelefonen zum Privatgebrauch.

Der Katalog erscheint am Tag der Vernissage. Jedem teilnehmenden Künstler stehen kostenlos zwei Exemplare zu.

6. An- und Ablieferung

Für die Einlieferung / Einsendung und Abholung der Werke sind die in den Ausschreibungsbedingungen unter Punkt C.7. und C.8. genannten Bestimmungen und Termine maßgebend. Wir weisen an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass der Künstler sich verpflichtet, diese Termine einzuhalten, und bei Nichteinhaltung die unter C.8. genannten Verwaltungskosten zu tragen hat.

7. Werkversicherung

Die zur Ausstellung angenommenen Werke sind während der Ausstellungsdauer gemäß den Allgemeinen Bedingungen für Ausstellungsversicherungen versichert. Der Veranstalter ist zudem haftpflichtversichert.

8. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen in Bezug auf die Kunstausstellung und den Verkauf von ausgestellten Werken ist Kempten (Allgäu). Zwischen Künstler und Veranstalter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

E. Schlussbestimmung

Durch die Abgabe seiner/ihrer Anmeldung und die Einsendung von Werkfotos zur der Ausstellung erklärt sich der/die Anmeldende mit allen vorstehenden Ausschreibungs- und Ausstellungsbedingungen vorbehaltlos einverstanden.

Wir wünschen allen Teilnehmern viel Erfolg und viel Freude, gute Erfahrungen und Bekanntschaften – und bitten um Verständnis, dass hier um der Lesbarkeit und Textlänge willen singulär die Bezeichnung „Künstler“ verwendet wurde.

Kempten im November 2017,
für den Vorstand des artig e.V.

Stephan A. Schmidt              Susanne Praetorius
Vorsitzender                           2. Vorsitzende

 

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2 Kommentare
  1. B.
    B. sagte:

    Hallo, unter Beschränkungen steht: “Werke: max. 2 Originalarbeiten, die nicht älter sind als der Künstler, Größe….” Handelt es sich hier um einen Fehler oder bedeutet es, dass grundsätzlich alle Exponate, unabhängig vom Erstellungsjahr, zugelassen sind?
    Liebe Grüße aus Köln,- B.

    Antworten
    • Redaktion
      Redaktion sagte:

      Hallo B.,

      Danke für den Hinweis; wir wollten das noch antexten, aber irgendwie scheint das wohl vom Tisch gefallen zu sein. Haben wir inzwischen schleunigst nachgeholt.

      Wie richtig vermutet sind alle Exponate unabhängig vom Erstellungsjahr zugelassen, da wir den Kunstpreis immer schon möglichst frei, d.h. unbeschränkt gestalten wollten und nun bei der Überprüfung über bisherigen Passus „max. drei Jahre“ gestolpert sind, der die Relevanz von Kunst auf ihre „Jugendlichkeit“ reduziert und damit letztlich Ihre Freiheit beschränken würde. Denn warum sollte ein Kunstwerk – oder auch ein Buch oder ein Theaterstück – plötzlich nur schon deswegen nicht mehr relevant sein, weil es älter als fünf, zehn oder wie viele Jahre auch immer ist. Sicher verliert das eine oder andere Werk je nach Thema auch mal seine Relevanz – aber nicht per se durch’s Alter.

      Herzliche Grüße aus dem kalten Süden
      Stephan

      Antworten

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