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Ausschreibungs- & Ausstellungsbedingungen

zur Verleihung des artig Kunstpreises 2016 (1.000 €) und des Sonderpreises der Jury (500 €) am 1. April 2016

zur Ausstellung der ausgewählten Werke von 1. April bis 8. Mai 2016 in der Galerie kunstreich, Kempten (Allgäu)

zur Verleihung des Publikumspreises (500 €, gestiftet von der Brauerei Clemens Härle) am 8. Mai 2016

Nachtrag vom 1. April 2016: Die Preisgelder konnten aufgrund der unerwartet großen Teilnehmerzahl erhöht werden; der artig Kunstpreis 2016 wurde auf 2.000 € verdoppelt, der Sonderpreis und der Publikumspreis jeweils auf 700 € angehoben. Zudem wurde mit der “Einladung zu einer Solo-Ausstellung” ein weiterer Preis vergeben.

 

A. Ablauf

Phase 1: Die Teilnahme am artig Kunstpreis 2016 erfolgt durch die Einreichung von Fotos von Kunstwerken (max. 2) über ein Online-Formular oder per Post. Aus diesen werden von einer Jury („Photojury“) diejenigen Werke ausgewählt, die an der Ausstellung zum Kunstpreis teilnehmen.

Phase 2: Nach der Anlieferung der Werke wählt eine Jury aus diesen dasjenige Werk aus, das bei der Ausstellungseröffnung mit dem artig Kunstpreis 2016 ausgezeichnet wird.

Während der Ausstellung können die Ausstellungsbesucher per Wahlschein über einen Publikums­preis, dotiert mit 500 Euro und gestiftet von der Brauerei Clemens Härle, abstimmen. Der Gewinner mit den meisten Stimmen wird am letzten Tag der Ausstellung bekanntgegeben.

 

B. Die Eckdaten

Termine:

    Einreichung Photojury / Anmeldeschluss: bis Di. 23. Februar 2016
    Bekanntgabe angenommener Werke: So. 6. März 2016
    Anlieferung angenommener Werke: So. 20.03. + Mo. 21.03.2016
    Preisverleihung und Vernissage: Fr. 1. April 2016, 20 Uhr (kein Aprilscherz!)
    Kunstausstellung: Fr. 1. April bis So. 8. Mai 2016
    Publikumspreis (Auszählung u. Bekanntgabe): So. 8. Mai 2016

Beschränkungen:

 Künstler: keine Beschr. / jeder Künstler jeglichen Alters und jeglicher Herkunft
 Werke: max. 2 Originalarbeiten von 2013 bis heute, Größe max. 2,2 x 3,5 m
 Thema: frei / keine Vorgaben
 Kunstpreis: 1 Preis der Jury, dotiert mit 1.000 Euro
 Sonderpreis: Extraordinary: Sonderpreis der Jury, dotiert mit 500 Euro, für außergewöhnliche Leistungen, kunsthistorisch bezogene oder zukunftsweisesende Stile, Formen, Techniken, Ideen oder Inhalte
 Publikumspreis: 1 Preis, dotiert mit 500 Euro
 Kosten: Anmelde-/Bearbeitungsgebühr 30 Euro, Verkaufsprovision 15 %
 Versicherung: Die ausgestellten Werke sind mit einer Ausstellungsversicherung versichert, der Veranstalter ist zudem haftpflichtversichert.

 

C. Ausschreibungsbedingungen

1. Veranstalter

Veranstalter der Ausschreibung und der Ausstellung ist der artig e.V., Schützenstraße 7, 87435 Kempten (Allgäu), Registergericht  Amtsgericht Kempten, VR 200407, StNr. 127 / 107 / 10579, vertreten durch den Vorsitzenden Stephan A. Schmidt und der 2. Vorsitzenden Susanne Praetorius.

 

2. Zeit und Ort der Ausstellung

Die Ausstellung findet unter künstlerischer Leitung des Vorstandes von Freitag, 1. April, bis Sonntag, 8. Mai 2016, in der vom Veranstalter betriebenen Galerie kunstreich, Schützenstraße 7, 87435 Kempten statt.

Öffentliche Vernissage / Ausstellungseröffnung und Preisverleihung ist am Freitag, 1. April um 20 Uhr, der Preisträger wird vorher informiert.

Öffnungszeiten der Galerie sind Samstag und Sonntag 11 bis 17 Uhr sowie Dienstag von 16 bis 20 Uhr und werden vom Personal des Veranstalters beaufsichtigt. Von Besuchern wird kein Eintritt erhoben. Für Gruppenführungen können weitere Zeiten abge­sprochen werden.

 

3. Zulassung

Zur Einsendung berechtigt sind alle Künstlerinnen und Künstler, die auf dieser Welt leben. Minder­jährige Künstler benötigen für die Teilnahme die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungs­berechtigten.

Zur Einreichung nicht berechtigt sind ordentliche Mitglieder des artig e.V. sowie deren Verwandten ersten Grades und die Mitglieder der Jury.

Zugelassen sind bis zu zwei Originalwerke der bildenden Kunst aus den Bereichen Malerei, Grafik, Zeichnung, Skulptur, Plastik, Fotografie, Video, Installation, Environment oder Aktionskunst, die seit 01.01.2013 vom Einsender (Künstler oder Künstlergruppe) geschaffen wurden.

Aus tech­ni­schen Gründen können Werke mit einer Höhe von über 2,2 oder einer Breite von 3,5 Meter leider nicht angenommen werden.

Nicht zulässige Exponate: Es gibt keine Einschränkung, was die künstlerische Ausdrucksform betrifft. Nicht ausgestellt werden jedoch im Interesse der Wertigkeit der Ausstellung:

  • gefälschte Werke
  • stark restaurierte oder beschädigte Werke
  • unlimitierte und unnummerierte Multiples oder Multiples in einer Auflage von über 100 Exemplaren
  • nicht selbst gefertigte Arbeiten oder solche, die überwiegend unter Beteiligung von Dritten gefertigt wurden (Ausnahme: ausgewiesene Gemeinschaftsarbeiten)
  • Werke, an denen der Aussteller nicht das (Mit-)Urheberrecht besitzt oder bei Dokumentationen nicht das Nutzungsrecht
  • Zurschaustellungen, die jenseits der durch die Verfassung garantierten Kunstfreiheit in Wort und/oder Bild geltendem Recht der Bundesrepublik Deutschland widersprechen. (Im Zweifelsfall wird der Veranstalter zuerst Rücksprache mit dem Künstler halten.)

Werke für den öffentlichen Raum: Für einreichende Künstler besteht zudem die Möglichkeit, Werke auch außerhalb der Galerieräume im öffentlichen Raum zu präsentieren. Solche Werke

  • können auch größere als die unter 3. angegebenen Maße haben,
  • sind bei Einreichung  im (Online-)Formular auch ausdrücklich als für diesen Zweck bestimmt zu bezeichnen (anzukreuzen),
  • können NICHT versichert,  sondern nur auf eigene Gefahr im öffentlich zugänglichen, nicht überdachten und nicht bewachten Raum ausgestellt werden.
    Nochmals – aufgrund etlicher Rückfragen: Werke, die vom Künstler nicht ausdrücklich für den öffentlichen Raum freigegeben sind, werden selbstverständlich nur IN den Galerieräumen ausgestellt.

 

4. Bewerbung (Photojury)
Die Bewerbung erfolgt durch Einreichen von ein bis zwei Arbeiten in digitaler Form über die Website des Veran­stalters (www.artig.st/kunstpreis-2016-teilnahmeformular/) durch Ausfüllen der Eingabefelder und durch Upload des/der Werkfotos als JPG. Diese Bilddatei sollte mindestens 2 MP (= Megapixel, z.B. 2000 x 1000 Pixel) umfassen, nicht kleiner als 300 KB und nicht größer als 5 MB sein.

Die Bilddateien müssen klar zuordenbar sein; daher ist unbedingt zu beachten, dass der Dateiname wie folgt lautet:
werknamekuenstlername.jpg – also z.B. guernica-picasso.jpg

Diese Dateinamen dürfen keine Leer- oder Sonderzeichen und Umlaute außer Gedankenstrich (Minus) enthalten, da sonst eine Über­mittlung und Speicherung technisch nicht garantiert werden kann.

Alternativ ist eine „analoge“ Zusendung der Werkfotos (mindestens DIN A5, maximal DIN A4) per Post an den artig e.V., Schützenstraße 7, D 87435 Kempten, möglich. In diesem Fall sind die Angaben zu Werk und Person im vollständig ausgefüllt beizulegenden „Teilnahmebogen Photojury“ zu machen (s. letzte Seite des PDF der Ausschreibungs- & Ausstellungsbedingungen).

VIDEOKUNST: Videokünstler senden uns im untenstehenden Formular statt eines Werkfotos bitte ein Still/Screenshot ihres Videos und anschließend in einer E-Mail den Link z.B. auf Youtube/Vimeo oder per Post eine CD/DVD mit dem Video.

KONZEPT-/AKTIONSKUNST: Bei Konzepten oder z.B. interaktiven Aktionen mit offenem Ende bitte im Formular statt eines Werkfotos ein Exposé o.ä. als PDF hochladen. Derartige Kunst muss bis zum Ende der Ausstellung entweder funktionieren oder im Ergebnis dokumentier- bzw. ausstellbar sein.

Anmeldeschluss für die Einreichung zur Photojury ist Dienstag, 23. Februar 2016

 

5. Teilnahmegebühr

Pro Einreicher wird unabhängig von der Zahl seiner eingereichten Werke (max. 2) eine Teilnahme- und Bearbeitungs­gebühr in Höhe von 30 Euro inkl. ges. MwSt. erhoben. Diese Gebühr ist grundsätzlich fällig, wird nicht zurückerstattet, und ist entweder auf das Konto des Veran­stalters zu überweisen, dem Einsendekuvert beizulegen oder vor Ort in der Galerie in bar gegen Quittung zu zahlen.

Die Bankverbindung lautet:
artig e.V. – Sparkasse Allgäu, BLZ 733 500 00 – Konto 514 412 089
IBAN: DE08733500000514412089 –  BIC: BYLADEM1ALG

Insbesondere für Nicht-EU-Bürger empfehlen wir die Zahlung per PayPal an den:
PayPal account / adress: info@artig.st

Beim Verwendungszweck der Zahlung bitte „Kunstpreis 2016“ samt Vor- und Nachnamen des Künstlers angeben.

Dieser Betrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Anmeldung,  jedoch spätestens Freitag, 26. Februar 2016 bis 24 Uhr auf dem Konto des Veranstalters eingegangen, d.h. gutgeschrieben sein. Bei verspätet eingehenden Zahlungen werden die Anmeldungen nicht bearbeitet und nicht berücksichtigt; ausschließlich diese Zahlungen werden zurücküberwiesen.

 

6. Juryentscheid & Preise

a) Photojury: Aus diesen online oder per Post eingereichten Arbeiten werden von der vom Veranstalter benannten Jury bis So. 6. März 2016 die Werke ausgewählt, die in der Ausstellung präsentiert werden. Die Teilnehmer und ihre angenommenen Werke werden So. 6. März 2016 auf der Website www.artig.st bekannt gegeben. Dort nicht aufgeführte Werke gelten als nicht angenommen.

Künstler/innen, deren Werke angenommen wurden, werden außerdem per E-Mail benachrichtigt.

b) Preisjury: Aus den für die Ausstellung angenommenen und am So. 20. und Mo. 21. März 2016 eingelieferten Werken (s. Punkt 8.) wählt eine vom Veranstalter benannte Jury ein Werk für den artig Kunstpreis 2016, dotiert mit 1.000 Euro, und eines für den Sonderpreis der Jury, dotiert mit 500 Euro, aus. Diese Preisgelder werden in bar gegen Quittung ausgezahlt. Mit der Verleihung des Kunstpreises 2016 ist das Angebot einer selbstverständlich kostenfreien und auf Wunsch auch kuratierten Einzelausstellung in der Galerie kunstreich in Kempten in 2017 verbunden.

Gegen die Entscheidung der Jury steht dem Künstler kein Einspruchsrecht zu, die Jury wird die Nichtauswahl und die Nichtauszeichnung von Werken nicht begründen, die Jurymitglieder sind zu Stillschweigen verpflichtet.

Kriterium für die Jurierung ist ausschließlich die künstlerische Leistung am einzelnen Werk. Hierzu werden vom Veranstalter die Einlieferungen vor der Vorlage bei der Jury soweit wie möglich anonymisiert.

Jeder Einlieferer unterwirft sich der Jury und diesen Ausstellungsbedingungen. Gegen die Entscheidung der Jury steht dem Aussteller kein Einspruchsrecht zu.

Alle angenommenen Arbeiten verbleiben während der Ausstellungsdauer zur Verfügung des Veranstalters. Das Hängen erfolgt durch eine Hängekommission unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der einreichenden Künstler.

c) Publikumspreis: Der Veranstalter bietet den Ausstellungsbesuchern die Möglichkeit, per Wahlschein einen Publikums­preis, dotiert mit 500 Euro und gestiftet von der Brauerei Clemens Härle, Leutkirch, zu bestimmen. Den Publikumspreis erhält der Künstler, für dessen Werk die meisten Stimmen abgegeben wurden. Dieser wir am Ende der Ausstellung am 8. Mai 2016 ausgezählt und im Rahmen einer kleinen Finissage um 17 Uhr bekanntgegeben.

 

7. Einlieferung und Kennzeichnung der Arbeiten

So. 20. und Mo. 21. März 2016 sind die von der Photojury angenommenen Werke jeweils von 17 bis 20 Uhr in der Galerie kunstreich, Schützenstraße 7, 87435 Kempten, persönlich oder per Post / Paketdienst / Spedition auf eigene Kosten und eigene Gefahr anzuliefern. Verspätet eingelieferte oder eintreffende Werke können von der Jury nicht mehr berücksichtigt werden.

An jedem Werk ist ein vollständig ausgefülltes Einlieferungsformular (mit Werkangaben) fest anzu­heften, ein zweites, loses Duplikat des Formulars ist bei der Einlieferung mit abzugeben, der Einlieferer erhält eine Empfangsbestätigung. Diese Formulare können ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der angenommenen Werke auf der Website des Veranstalters heruntergeladen werden.

Eine auf den künstlerischen Werdegang bezogene, kurze Biographie (max. 1 Seite DIN A4) ist ebenfalls beizulegen.

Die Verpackung der Werke, Kisten, Decken, Schutzfolien etc. sind nach der Anlieferung wieder mitzunehmen, da keine Einlagerungsmöglichkeit besteht.

 

8. Abholung der Werke nach Ausstellungsende

Die ausgestellten Werke können nach Ausstellungsende am Sonntag, 8. Mai 2016 ab 17:30 Uhr bis 20 Uhr sowie am Montag, 9. Mai von 16 bis 20 Uhr auf eigene Kosten und eigene Gefahr abgeholt werden. Eine Haftung des Veranstalters wird hierfür ausgeschlossen.

Wichtig (Änderung zu 2014): Werke können zwar per Post / Paketdienst / Spedition eingeliefert werden, aber aus personellen und versicherungs- bzw. haftungstechnischen Gründen nach der Ausstellung durch den Veranstalter nicht wieder eingepackt und zurückgesendet werden. Eine Abholung ist also immer persönlich bzw. einen Beauftragten vor Ort durchzuführen. Diese Termine müssen unbedingt eingehalten werden, da keine Lagermöglichkeit besteht.

Für nicht oder nicht termingerecht abgeholte Arbeiten wird keine Haftung übernommen, diese gehen unter Vorbehalt der Entsorgung in das Eigentum des Veranstalters über. Zudem werden pauschal Verwaltungskosten in Höhe von 20 Euro pro nicht abgeholtem Werk erhoben.

 

D. Ausstellungsbedingungen

1. Wurde von der Jury ein Werk in die Ausstellung aufgenommen, kann es vom Aussteller vor Schluss der Ausstellung nicht mehr zurückgezogen werden. Während der Ausstellung verkaufte Arbeiten sind bis zum ihrem Ende in dieser zu belassen.

2. Zustand und Ausstattung der Werke

Die eingereichten Arbeiten sind mit vollständig ausgefüllten Anhängezetteln zu versehen.

Die Arbeiten müssen trocken und hängetechnisch einwandfrei sein, mehrteilige Arbeiten sind als hängetechnische Einheit abzugeben, da ansonsten die Hängekommission nicht verpflichtet ist, sie zu hängen. Insbesondere für filigrane Mixed-Media-Arbeiten, die z.B. nicht stabil geklebt sind oder nur mit dem Risiko einer Beschädigung bewegt werden können, wird keine Haftung übernommen; der Veranstalter behält sich vor, solche Arbeiten auch nachträglich abzulehnen.

Bilder müssen unbedingt mit einer stabilen Aufhängungsvorrichtung versehen sein, (Keil-)Rahmen müssen über Ösen/Haken zum Aufhängen verfügen. Solche, die keine Hängevorrichtung haben, werden nicht angenommen und können auch nachträglich von der Hängekommission abgelehnt werden.

Für Skulpturen/Plastiken oder Objekte, die nicht direkt auf den Boden gestellt werden sollen, sind die benötigten Sockel oder Podeste durch den Künstler mit anzuliefern. Die für das Abspielen von Videos notwendigen Geräte sind ebenfalls durch den Künstler bereitzustellen.

Für Gläser und Beschädigungen an Arbeiten durch Glassplitter wird jegliche Haftung abgelehnt. In Ausnahmefällen und bei rechtlichen Zweifeln behält sich die Hängekommission vor, Werke zurückzuweisen.

3. Die Preise für Bilder sind inklusive Rahmen anzugeben.

4. Verkauf von Werken und Provision

Jeder Aussteller erklärt sich einverstanden und gibt stillschweigend Auftrag, dass seine zur Ausstellung angenommenen Werke an Interessenten zum von ihm angegebenen Preis verkauft werden. An ernsthaft am Kauf interessierte Besucher kann der Veranstalter die Telefon­nummer oder Email-Adresse des betreffenden Künstlers weitergeben. Werkverkäufe sind anschließend direkt zwischen Künstler und Käufer abzuwickeln.

Die Auslieferung bzw. der Versand der verkauften Kunstwerke obliegt dem Künstler/der Künstlerin auf eigene Rechnung und Gefahr.

Von den verkauften Arbeiten fallen eine Provision von 15% der Verkaufssumme (bei umsatzsteuerpflichten Künstlern 15% des Nettoverkaufspreises zzgl. 7% MwSt.) an den Veranstalter. Diese ist vom Verkäufer (gegen Rechnungstellung oder Quittung) an den Veranstalter zu zahlen. Ausgenommen sind ausdrücklich als unverkäuflich gekennzeichnete Werke. Dies muss ausdrücklich auf dem Einreichungsformular vermerkt sein.

Jeder Aussteller hat mit der Anmeldung den Wert des Werkes anzugeben, auch bei unverkäuflichen ist der Wert aus versicherungsrechtlichen Gründen immer anzugeben. Nach Einreichung der Werke ist der Aussteller nicht berechtigt, den Verkaufspreis zu ändern.

5. Der artig e.V. ist berechtigt, die zur Ausstellung angenommenen Werke zu fotografieren und in einem Online- und gedruckten Ausstellungskatalog (vgl. Katalog von 2014 →) sowie für seine Presse- und PR-Arbeit unentgeltlich zu reproduzieren. Jede Art des Kopierens, Reproduzierens und der Weiterverarbeitung von Fotos ausgestellter Werke zu anderen Zwecken und durch nicht berechtigte Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Künstlers selbstverständlich untersagt.

6. Für die Einlieferung / Einsendung und Abholung der Werke sind die in der Ausschreibung genannten Termine maßgebend. Der Künstler verpflichtet sich, diese Termine einzuhalten.

7. Die zur Ausstellung angenommenen Werke sind während der Ausstellungsdauer gemäß den Allgemeinen Bedingungen für Ausstellungsversicherungen versichert. Der Veranstalter ist zudem haftpflichtversichert.

9. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen in Bezug auf Kunstausstellung und Verkauf von ausgestellten Kunstwerken ist Kempten (Allgäu), zwischen Künstler und Veranstalter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

E. Schlussbestimmung

Durch die Abgabe seiner/ihrer Anmeldung und die Einlieferung von Werkfotos zur der Ausstellung erklärt sich der/die Anmeldende mit allen vorstehenden Bedingungen vorbehaltlos einverstanden.

Wir bitten um Verständnis, dass um der Lesbarkeit willen hier singulär die maskuline Bezeichnung “der Künstler” usw. verwendet wurde.

Kempten im November 2015,
für den Vorstand

Stephan A. Schmidt              Susanne Praetorius                           Krešimir Crash Vorich
Vorsitzender                             2. Vorsitzende                                    3. Vorsitzender

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7 Kommentare
  1. Edith Sauter
    Edith Sauter sagte:

    lieber Stephan a. Schmidt
    danke für die rasche Antwort. Also mal schnell meckern, war absolut nicht meine Absicht. Nein im Gegenteil ich habe ja mit grosser Aufmerksamkeit alles gelesen und gesehen da im Falle einer Annahme der Kunst es ja möglich ist, per Post die Werke zu senden, doch bei der Abholung der Kunst da bin ich hängen geblieben. Da ja alle Künstler die auf dieser Welt leben eingeladen sind. Sie fragen nach Lösungsvorschläge. Ja da kann ich nur sagen, dass das Zurücksenden der Werke einfach möglich sein sollte, denn auch ich könnte die nicht selber bringen und abholen, da ich in dieser Zeit in Italien arbeite. Ich könnte mir gut vorstellen, dass für den Rücktransport nochmals ein Betrag eingesetzt wird. Somit hätten doch auch Künstler aus weiterer Umgebung die Möglichkeit teilzunehmen. Ich entschuldige mich, sollte ich jemand mit meinen Gedanken beleidigt haben,
    es grüsst Edith Sauter

    Antworten
  2. stephan a. schmidt
    stephan a. schmidt sagte:

    Meine liebe Frau Sauter, ich weiß nicht, welches Problem sie haben. Wie sollen die Werke sonst zum Ausstellungsort kommen? Beamen?
    Das ist bei jedem Kunstpreis so, egal ob überregional oder was auch immer. Oder kennen Sie einen einzigen Veranstalter, der mit einem LKW auf Tour geht und alle Werke abholt?! Wie stellen Sie sich das vor? Beispiele? Vorschläge?

    Und nur am Rande: Bei uns kann – statt persönlich – auch per Post/Paketdienst angeliefert werden. Lagergebühren sind ebenfalls durchaus üblich; das ist ein legitimes Mittel, um nicht monatelang unzählige Werke lagern zu müssen und dann noch für eventuelle Schäden haftbar gemacht zu werden. Wenn Sie diese schwierige, zusätzliche Arbeit mit \”Nicht schlecht, kommt einiges zusammen\” meinen, dann haben Sie wohl wirklich etwas falsch verstanden. Oder sollten wir etwa die Miete für ein trockenes Lager bezahlen?
    Zudem muss ein übriggebliebenes, nicht abgeholtes Werk in den Besitz übergehen, damit man darüber überhaupt verfügen kann. Sonst verdienen da nur Rechtsanwälte.
    Haben Sie hier andere Lösungsvorschläge? Irgendwo was besseres gesehen oder gehört? Aber das wäre ja zu konstruktiv. Nur mal schnell meckern ist eben einfacher.

    Es grüßt – Stephan A. Schmidt

    PS: Wir haben die Ausschreibung – im Sinne der Künstler – so offen und fair wie irgendwie möglich gehalten und hatten auch nie, mit keinem einzigen ausstellenden Künstler irgendwelche Probleme. Sondern nur mit dieser Kommentarspalte hier. Aber so ist sie halt, die neue digitale Welt…

    Antworten
  3. Edith Sauter
    Edith Sauter sagte:

    hallo an das Ausschreibungsteam,
    habe alles sehr sorgfältig durchgelesen und leider ist das für mich ein Aprilscherz. Da werden Künstler aus der ganzen Welt eingeladen, doch die Künstler die ausgewählt werden, müssen die Kunstwerke selber bringen und selber wieder abholen. Wie sollte das gehen. Schade hätte gerne mitgemacht. Da ich weiss wie so kopflos Geld einbezahlt wird, nur damit man eine Chance hat und Werke die nicht abgeholt werden noch mit einer Strafzahlung belegt und bleibt im Besitz der Veranstalter, nicht schlecht, so kommt einiges zusammen, denn wie sollten Künstler aus grosser Entfernung die Werke abholen. Das hat mir so zu denken gegeben. Also ist das ein Wettbewerb für Künstler in der nahen Umgebung, oder habe ich da was total falsch verstanden es grüsst Edith Sauter

    Antworten
  4. kapejott
    kapejott sagte:

    Hi Ihr! Nachdem es kapejott-Kunst schon bis Japan geschafft hat, freue ich mich schon bei Euch ausstellen zu können! Die Teilnahmegebühren, sowie Fotos von meinen 2 Arbeiten, werde ich Euch zusenden. Leider gelingt es mir nicht die Teilnahmebedingungen auszudrucken!!! Wie auchimmer, bitte sendet diese mir zu, her, gut. Danke kapejott!

    Antworten
    • stephan a. schmidt
      stephan a. schmidt sagte:

      Hallo Elke,
      das schmälerte die Chancen nicht im Geringsten. Denn selbst wenn das der Jury nicht egal wäre – ihr werden die eingereichten Werke anonymisiert, also ohne Infos, woher das ist oder ob jemand kommen kann, vorgelegt.

      Herzliche Grüße in den Süden
      Stephan

      Antworten

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