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artig Kunstpreis 2018: jetzt einreichen

artig Kunstpreis 2018 - Logo mit GrasWieder sind zwei Jahre vorbei – und alle Künstlerinnen und Künstler ohne Ausnahme eingeladen, sich um den artig Kunstpreis 2018 (dotiert mit 2.000 €), den artig Sonderpreis (700 €) und den Publikumspreis (700 €) zu bewerben. Bis 24. Februar 2018 läuft die Einreichungsphase. Auf der Vernissage am Fr. 13. April werden die beiden Jury-Preise und am So. 13. Mai 2018 der Publikumspreis überreicht.

 

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Auch 2018 laden wir bildende Künstler*innen aller Sparten von der Malerei über Bildhauerei, Fotografie, Performance oder Video bis hin zu jeder denkbaren Mischform ein, bis zu zwei Arbeiten für den international ausgeschriebenen artig Kunstpreis 2018 einzureichen. Dazu können Fotos der Kunstwerke direkt online oder per Brief eingesendet werden.

Auslober und Veranstalter ist der seit 2009 als gemeinnützig anerkannte artig e.V., eine von Künstlern und Kunstfreunden im Allgäu gegründete Non-Profit-Organisation, die seit 2012 die Galerie Kunstreich in der Altstadt von Kempten betreibt. Dort werden in einer großen Ausstellung von 13. April bis 13. Mai 2018 die Kunstwerke der Finalisten gezeigt und die Preise überreicht.

Der artig Kunstpreis hat seit 2014 zum Ziel, zeitgenössische Kunst mit möglichst keinen Beschränkungen – also so frei wie die Kunst selbst – auszuzeichnen. Das bedeutet: Keine Grenzen bei Alter, Herkunft, Schaffensart/Sparte oder Thema – und möglichst keine Einflussnahme von außen. Er ist letztlich und vor allem ein Preis von Künstlern für Künstler; diese stehen im Mittelpunkt.

Das Wichtigste auf einen Blick (alle Details finden sich in den ausführlichen Ausschreibungs- und Ausstellungsbedingungen):

Die Ausstellung zum artig Kunstpreis 2016: eines von (inzwischen) drei Stockwerken in den Galerieräumen aus dem 15. Jahrhundert.

Die Ausstellung zum artig Kunstpreis 2016: eines von (inzwischen) drei Stockwerken in den Galerieräumen aus dem 15. Jahrhundert.

Die Preise

  1. artig Kunstpreis 2018* für bildende Kunst (Malerei, Skulptur/Plastik, Fotografie, Video, Installation, Aktion, Performance…), dotiert mit 2.000 Euro
  2. artig Sonderpreis 2018* für Außergewöhnliches und dotiert mit 700 Euro
  3. artig Publikumspreis 2018, dotiert mit 700 Euro, gestiftet von der Brauerei Härle und gewählt von den Ausstellungsbesuchern per Stimmzettel

*Kunstpreis und Sonderpreis beinhalten darüber hinaus eine kostenfreie Soloausstellung in der Galerie Kunstreich in Kempten; zudem werden dafür anfallende Transport- und Übernachtungskosten bis zu einem Gesamtbetrag von 400 Euro übernommen.

Nachtrag auf der vielen Fragen per E-Mail: Es werden immer alle Kunstpreise vergeben. Jeder Preis wird an eine Person vergeben und nicht auf mehrere aufgeteilt (Ausnahme: Publikumspreis bei gleicher Zahl an Stimmen).

Die Termine

Sa. 24. Februar 2018, 24 Uhr
Anmeldeschluss / Ende der Einreichungsfrist
So. 4. März 2018 Bekanntgabe der angenommenen Werke
Mo. 19. März + Sa. 24. März 2018 Einlieferung der angenommenen Werke zur Preisjury
Fr. 13. April 2018, 20 Uhr Vernissage und Preisverleihung
Fr. 13. April bis So. 13. Mai 2018 Kunstausstellung
So. 13. Mai 2018, 17 Uhr kl. Finissage, Bekanntgabe Publikumspreis
So. 13. Mai ab 17:30 Uhr + Mo. 14. Mai 2018 16 bis 20 Uhr
Abholung der ausgestellten Werke

Das Jury-Verfahren

Wir werden wieder nach dem bewährten, zweistufigen Jury-Verfahren vorgehen:

  1. Bis 24. Februar 2018 können Fotos von bis zu zwei Kunstwerken per Online-Formular oder Brief eingereicht werden. Aus diesen nominiert eine Jury diejenigen Werke für den Kunstpreis, die dann im Original angeliefert und ab 13. April auf der Ausstellung zum Kunstpreis gezeigt werden.
  2. Aus diesen Originalwerken wählt die Jury zwei aus, die auf der Vernissage am Fr. 13. April 2018 mit den beiden Kunstpreisen ausgezeichnet werden.

Der Teilnahmebeitrag

Die Anmeldegebühr beträgt wie bisher 30 Euro, die bei Nichtannahme nicht zurückerstattet und zur Finanzierung eines freien Kunstpreises verwendet werden. Bei Werkverkäufen fällt zudem eine Provision von 15 % an. Ansonsten entstehen, z.B. für die Werksabbildung im Katalog, keine weiteren Gebühren.

Wir sehen diesen Betrag als einen Solidarbeitrag unter Künstlern: Alle zahlen in einen „Jackpot“ ein, der vom artig e.V. (ein als gemeinnützig anerkannter Verein, dem auch aus steuerrechtlichen Gründen eine Gewinnerzielungsabsicht untersagt ist) treuhänderisch verwaltet wird. Aus diesem Topf werden dann Kollegen mit Geldpreisen ausgezeichnet sowie die Kosten für einen professionell produzierten Katalog, für einen Kunstpreis- und zwei Preisträger-Ausstellungen, für Versicherungen, Miete und vieles mehr getragen. 

Zudem werden alle Arbeiten für Organisation und Durchführung des Preises und der Ausstellungen ehrenamtlich und unentgeltlich von unseren Mitgliedern erbracht.

Uns ist ein Kunstpreis wichtig, bei dem Kunst und Künstler im Mittelpunkt stehen. Das beginnt bei Einlieferungszeiten, zu denen nicht nur Lehrer und Rentner Zeit haben, geht über eine strikte Unterbindung intransparenter Konkurrenz aus miteinreichenden Vereinsmitgliedern (nicht dass einer der Hauptorganisatoren urplötzlich selbst einen Preis in der Hand hält…), eine professionelle Bewerbung der Ausstellung – bis hin zu Eröffnungsreden, die nicht die Verdienste von Stadtvätern und Geldgebern lobpreisen, während die Künstlerschaft nur als deren dekorative Ordonnanz hinten im Saal herumsteht. Oder am Rednerpult keine Firmenchefs, die ihr Kunstsponsoring als „soziales”(!) Engagement bezeichnen, Gemälde ankaufen, weil sie farblich oder thematisch zu ihrem Produkt passen, oder über ihr Sponsoring auf andere Art Einfluss nehmen und Abhängigkeiten schaffen.

Die Beschränkungen: „Das Werk darf nicht älter sein als der Künstler.“

Von Anfang an sollte unser Kunstpreis möglichst so frei sein wie die Kunst, also möglichst unbeschränkt gerade auch in seinen Kriterien, z.B. bei Thema, Schaffensart sowie Alter, Ausbildung, Herkunft oder Verbandszugehörigkeit der Künstler.

Unter diesem Aspekt sind wir die Ausschreibungsbestimmungen nochmals durchgegangen und über einen Passus gestolpert, der uns grübeln ließ: Warum eigentlich sollte Kunst, wie auch ein Buch, ein Theaterstück oder eine Idee, eine Vision, nur deswegen weniger relevant, gut und zeigenswert sein, weil sie älter als drei Jahre ist? Sicher kann das ein oder andere Werk je nach Thema auch an Relevanz verlieren – aber nicht per se durch’s Alter. Ab wann ist Kunst denn nicht mehr “aktuell”? Wie aktuell und immer wieder neu muss sie denn überhaupt sein? So neu (und austauschbar) wie alle zwei Jahre ein neues Handy? In Anbetracht dieser Absurdität gilt für den Kunstpreis 2018, dass jegliche Kunst unabhängig vom Erstellungsjahr zugelassen ist – sofern der oder die Einreichende sie selbst geschaffen hat.

Auch sonst gibt es kaum Beschränkungen. Die Kunst ist frei, aber die rein technischen Grenzen sind leider nicht der Himmel, sondern die Wände und Decke der Galerie Kunstreich, weswegen die Größe der Werke max. 2,2 x 3,5 Meter betragen darf. Ansonsten gibt es keine Einschränkung bei Genre, Technik, Alter, Herkunft oder Thema.

artig-Künstler und ordentliche Mitglieder sind ausgeschlossen, damit die Jury frei und unbefangen urteilen kann und das Ergebnis frei jeglichen faden Beigeschmacks ist. Und der Eintritt zur Ausstellung ist natürlich auch frei.

So, und jetzt kann’s losgehen – alle weiteren Details finden sich auf diesen Folgeseiten:

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Rückblicke

Sie kamen aus Nordfriesland, den Niederlanden bis aus Spanien, Italien und der Schweiz, waren zwischen 25 und 76 Jahre alt, darunter Preisträger, Kunststudenten und Autodidakten: 2014 waren 53 Künstler und 2016 sogar 67 Künstler in der Ausstellung zum artig Kunstpreis in der Galerie Kunstreich vertreten.

2016 hatte die Jury aus über 800 eingereichten Werken 69 Arbeiten unterschiedlichster Genres ausgewählt. Aufgrund der unerwartet hohen Teilnehmerzahl hatten wir umgehend den Hauptpreis auf 2.000 verdoppelt, die beiden anderen Preise auf 700 Euro angehoben und das Format des Ausstellungskataloges auf knapp 30 x 30 cm vergrößert. Zudem wurden die Preisträger zu Soloausstellungen eingeladen.


20 Kommentare
  1. Julia S.
    Julia S. sagte:

    Guten Tag,
    in den Teilnahmebedingungen steht, dass eine Anlieferung an zwei bestimmten Tagen möglich ist.
    Da Kempten nicht gerade bei mir um die Ecke ist, möchte ich gerne Fragen, ob auch eine Anlieferung per Post zwischen dem 19. und 24. März möglich wäre? (Insofern meine Bewerbung angenommen werden würde)

    Beste Grüße

    Antworten
    • Redaktion
      Redaktion sagte:

      Hallo Julia S.,

      das ist kein Problem, zumal wir ja fairerweise auch berücksichtigen müssen, dass kein Paketdienst der Welt eine tagesgenaue Anlieferung zusichert, und geschweige denn hinbekommt. Außer gegen viel Geld vielleicht…

      D.h. eine Anlieferung per Post/Paketdienst in den Tagen von Mo. 19. bis einschließlich Sa. 24. März ist gerne möglich. Dabei bitte berücksichtigen, dass manche Paketdienste samstags nicht ausliefern.

      Herzliche Grüße

      Antworten
  2. Tine
    Tine sagte:

    Hallo liebe Veranstalter des artig-Kunstpreises,
    ich möchte mich mit 2 Werken für die Ausstellung bewerben, wobei es sich bei einem um ein Gemeinschaftswerk mit einer anderen Künstlerin handelt. Diese bewirbt sich nicht extra mit einer anderen Arbeit.

    Wie verhält es sich mit den Gebühren? Müssen 2 x die 30 € gezahlt werden?

    Mit freundlichen Grüßen
    Tine P.

    Antworten
    • Redaktion
      Redaktion sagte:

      Hallo Tine,
      für die Gebühr ist nicht die Zahl der Erschaffer eines Werkes maßgeblich, sondern allein die Teilnahme. Von daher könnten z.B. auch 100 Choreografen zwei Gemeinschaftsvideos einreichen, und es wären für deren Einreichung dennoch nur 1x die Gebühr fällig.

      Ein Tipp noch, falls Sie das Online-Formular zum Einreichen verwenden. Schreiben Sie am besten wie folgt Ihre Namen in die Felder:
      Vorname: Sabine und Andrea
      Nachname: Müller und Mayer

      So kapiert das dann auch jeder, der bei uns die Listen verwaltet.

      Beste Grüße

      Antworten
  3. Lena S.
    Lena S. sagte:

    Hallo bei Artig,
    ich habe gesehen, dass ihr bei Google Anzeigen für Euren Kunstpreis schaltet. Ihr gebt also das Geld der Teilnehmer für die äußerst fragwürdige Datenkrake aus?!

    Kritische Grüße

    Antworten
    • Redaktion
      Redaktion sagte:

      Hi Lena,
      nein, das tun wir beileibe nicht. Wir nehmen ausschließlich an einem kostenlosen Förderprogramm für anerkannt gemeinnützige Organisationen teil, bei dem uns solche Anzeigen nicht einen Cent und auch sonst keinerlei Gegenleistungen kosten.

      Nullneoliberale Grüße vom artig-Team

      Antworten
  4. A.M.
    A.M. sagte:

    Liebe artig-Veranstalter,
    ich habe beschlossen, dass ich mir mehr wert bin, als dass ich meine Arbeiten weiterhin in Wettbewerbe und Ausschreibungen gebe, die Geld dafür verlangen, dass ich meine Kunst bei ihnen zeigen darf (vielleicht, wenn ich Glück habe). Diese Unsitte, von Künstlern Geld zu verlangen, anstatt ihnen Geld zu geben, dass sie sich beteiligen, ist eine weitere Blüte des Turbo-Kapitalismus, die ich nicht länger unterstütze.
    Ich finde es krass, Geld für eine Bewerbung zu nehmen, und die Leute dann abblitzen zu lassen. So was geht gar nicht.

    Antworten
    • Redaktion
      Redaktion sagte:

      Hallo A.M.
      habe etwas gebraucht, bis ich Ihre E-Mail verdaut hatte. Nichts desto trotz möchte ich mich sehr gerne Ihrer Kritik stellen:

      A. Das Wort „Turbo-Kapitalismus“ tut umso mehr weh, da ich zum einen selbst seit langem und immer mehr allergisch darauf reagiere, wie sich diese Welt in nur noch diese Richtung entwickelt. Zum anderen: Wir als Veranstalter des Kunstpreises arbeiten alle ehrenamtlich, unentgeltlich und in unserer Freizeit dafür, dass – um es einmal einfach zu sagen – mehr Kunst passiert. Doch nebst all der Arbeit kann niemand von uns erwarten, dass wir dazu auch noch das Geld mitbringen, um die Kosten zu decken – und, wie Sie fordern – auch die Künstler zu bezahlen. Uns, unsere vielen Hunderte von Stunden im Jahr, bezahlt auch keiner. Und wenn, dann muss dieses Geld irgendwoher anders kommen, z.B. über Stiftungen, Spenden oder Mitgliedsbeiträge.

      B. Die Teilnahmegebühr betrachten ähnlich wie einen solchen Mitgliedbeitrag als Solidarbeitrag: Alle zahlen in einen Topf.
      Denn: Eine Gebühr, außer sie ist dreist bis unmoralisch hoch, macht allein noch keine unmoralische Unsitte aus, und sie ist auch keine Ausgeburt eines galoppierenden „Turbo-Kapitalismus“, da hier erst einmal – wie ganz simpel auch in einem Skat- oder einem Dart-Club – alle eine Startgebühr zahlen und damit solidarisch zusammenlegen, um aus diesem Topf ihre Besten zu küren. Solche „Jackpots“ gab es schon weit vor Kapitalismus, Neoliberalismus und Wirtschaftsfeudalismus – oder wie auch immer man all diese bisweilen brutale ökonomische Gewalt nennen will.

      Apropos Feudalismus: Damals gab es keine „Jackpots“, sondern die Fürsten zahlten, förderten und lobten Preise aus… – und die Künstler malten, was den Fürsten gefiel. Ähnlich den Fürsten verhält es sich heute oft (aber beileibe nicht immer) mit Sponsoren: z.T. schon 20 Jahre alte Texte von Hans Haacke, aber ebenso von Georg Seeßlen und Markus Metz („Geld frisst Kunst – Kunst frisst Geld“) sowie einigen anderen belegen die (Re-)Feudalisierung des Kunstbetriebes – ganz abgesehen vom Kunstmarkt: Künstler schaffen, was Sponsoren, Mäzene und Käufer sehen wollen, und nicht das, was wir alle sehen könnten. Die Freiheit der Kunst? Bleibt damit auf der Strecke.

      Wie allerdings heute ein freies, unabhängiges Kunstschaffen (und Kunstzeigen!) aussehen könnte, wissen wir bei artig auch nicht. Unsere sicherlich pragmatische wie ad hoc praktikable Lösung ist: Alle legen zusammen. Ein weiterführender, genereller Diskurs allerdings wird zu zwei Themen führen: Dem bedingungslosen Grundeinkommen und dem mehr fordernden als nur fragenden Satz „Wem gehört Kunst?“.

      Bis dahin werde ich zwar etwas hilflos die Achseln zucken, aber nicht vollends apathisch die Hände in den Schoß legen.

      Ganz ohne Trotz – und nix für ungut – herzliche Grüße
      Stephan A. Schmidt

      Antworten
  5. Armin F.
    Armin F. sagte:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    eine Frage zum Ablauf (Einlieferung): Muss im Falle der Annahme durch die Jury die Einlieferung persönlich erfolgen oder gibt es auch die Möglichkeit per Versand (dhl) einzuliefern?

    Die persönliche Anlieferung wäre ja mit sehr hohem Aufwand (Köln-Kempten-Köln) verbunden…
    Ich bitte um kurze entsprechende Nachricht bzw. Info.

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen und schöne Grüße aus Köln!

    Antworten
    • Redaktion
      Redaktion sagte:

      Sehr geehrter Herr F.,

      ja, wie unter https://www.artig.st/kunstpreis-2018-ausschreibungsbedingungen/ unter Punkt 7 geschrieben, ist eine Einlieferung per Post gerne möglich.

      Eine Rücksendung aber (siehe Punkt 8) ist leider nicht möglich – Zitat:
      „Werke können zwar per Post, Paketdienst oder Spedition eingeliefert werden, aber aus personellen und versicherungs- bzw. haftungstechnischen Gründen durch den Veranstalter nach der Ausstellung nicht wieder eingepackt und zurückgesendet werden. Eine Abholung ist also immer persönlich bzw. durch einen Beauftragten zu den genannten Terminen durchzuführen!“

      Anders gesagt: Es kam bei den letzten Kunstpreisen manches mit beschädigter oder unzureichender Verpackung an, die dann für eine sichere Rücksendung nicht mehr verwendbar war. Und manches von uns zurückgesendete kam trotz 100% wiederverwendbarer Verpackung beschädigt an, wofür wir dann verantwortlich gemacht wurden, obwohl z.B. ganz offensichtlich beim Paketdienst darauf herumgetrampelt wurde. Diese Verantwortung können und möchten wir (samt den ganzen damit verbundenen Problemen) nicht mehr übernehmen. Daher müssen für den Rücktransport leider Sie oder ein Beauftragter das Werk abholen, d.h. einpacken und zurückbringen.

      Mit besten Grüßen nach Köln – Stephan A. Schmidt
      (PS: Aus rein persönlicher Erfahrung versende ich soweit möglich nicht mehr per DHL, sondern per UPS oder Hermes.)

      Antworten
  6. M.S.
    M.S. sagte:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    für meine Bewerbung zum Kunstpreis 2018 möchte ich Sie bitten, mir eine Frage zum Bereich Malerei zu beantworten:
    Aus wievielen einzelnen Teilen darf ein Bild mit den Höchstmaßen 2,10m x 3,50m bestehen und kann man mehrere Bilder durch Verschrauben zu diesen einzelnen Teilen zusammen fügen ?
    Zugelassen sind zwei Bilder. Zur Bewerbung, oder zur Ausstellung?

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • Redaktion
      Redaktion sagte:

      Hallo M.S.,

      a) Natürlich kann ein Werk aus mehreren zusammengehörigen bzw. untrennbaren Teilen bestehen – ebenso wie bei mehrteiligen Plastiken, Installationen oder Environments auch bei der Malerei. Wie viele das sind, spielt keine Rolle, sie sollten nur nicht in der Summe die angegebenen Höchstmaße überschreiten. Und wenn’s der künstlerischen bzw. inhaltlichen Aussage nicht dienlich ist, brauchen Sie das auch nicht zusammenschrauben.

      b) Zur Bewerbung sind zwei Werke zugelassen. Ob eine oder beide Arbeiten unter die Finalisten und damit in die Ausstellung kommen, entscheidet die Jury unabhängig davon, ob ein zweites eingereicht wurde. Ein Werk wird ja dadurch auch nicht „beschränkter“, dass sein Künstler noch weitere geschaffen hat ;-) Zudem sieht die Jury gar nicht, dass ein Werk vom gleichen Künstler ist, da Ihr die Werkfotos anonymisiert vorgelegt werden. Außer vielleicht am gleichen Stil…

      Beste Grüße, Stephan Schmidt

      Antworten
      • M.S.
        M.S. sagte:

        vielen Dank für die Antwort.
        Eine letzte Frage hätte ich doch noch .
        Sie schreiben, die Auswahl ist anonym. Bei einer Zusendung der Bilder per Post, stünde der Name
        und Titel auf der Rückseite der Bilder.
        Müsste man dann auch bei einer online- Zusendung auf den Titel verzichten , bzw. würde dieser dann nicht
        berücksichtigt werden ?

        Antworten
        • Redaktion
          Redaktion sagte:

          Guten Tag M.S.,
          anonymisiert heißt: ohne Nennung von Name und Herkunft. Der Werktitel wird der Jury selbstverständlich genannt, die beschrifteten Rückseiten der Fotos sieht sie aber nicht.

          Beste Grüße, Stephan A. Schmidt

          Antworten
  7. R.W.
    R.W. sagte:

    Liebes Artig Team,
    ich würde gerne eine Arbeit einreichen, die sich aus 6 kleinen aufbauenden Arbeiten (je 24 x 18) zusammensetzt. Es ist aber nur möglich zwei Fotos zu senden. Sollen dann zwei Arbeiten herausgegriffen werden, auch auf die Gefahr hin, das sich das aufbauende Thema dadurch nicht ganz erschließt? Vielleicht habt ihr mir einen Tipp. Danke.

    Mit kreativen Grüßen
    R.W.

    Antworten
    • Redaktion
      Redaktion sagte:

      Hallo R.,

      das geht schon alles ;-) Am besten die 6 Teile als EINE Arbeit einreichen. Vielleicht geht es ja auch, die beiden Fotos in Photoshop oder ähnlich in eine Bilddatei zusammenzubauen.
      Oder einfach bei den beiden Werktiteln z.B. noch anmerken: “Teil 1-3 v. 6” und “Teil 4-6 v. 6”

      Viel Erfolg und herzliche Grüße
      Stephan

      Antworten
  8. NIKOLIC
    NIKOLIC sagte:

    Guten Morgen Ihr liebe Kunst Liebende,
    es kann nicht schöneres geben, als mit
    Kunst, für Kunst und von Kunst zu leben.
    Dank den Kunst-Schafenden, gibt es
    viele von Nicht-mehr lebenden Künstler-
    Werken Sammler Kapital machende..

    Antworten
    • Redaktion
      Redaktion sagte:

      Hallo Nikolic,
      möchten Sie uns noch sagen, was das “Kapitalmachen mit toten Künstlern” hier mit einem Kunstpreis für lebende Künstler zu tun hat?
      Beste Grüße von artig

      Antworten

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